Das Baugrundstück befindet sich im Gewerbegebiet des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Hohenlockstedt und umfasst eine Größe von insgesamt 12.398 m². In dem Gewerbegebiet 2 sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Einzelhandelsbetriebe bis 300 m² Verkaufsfläche, wenn sie in einem räumlich-funktionalem Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen und nicht mit Waren und Gütern des täglichen Bedarfs handeln, zulässig. Des Weiteren Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zugelassen werden. Es sind Gebäude mit Gebäudelängen über 50 m zulässig.
Das zum Verkauf stehende Grundstück befindet sich im Gewerbegebiet Hungriger Wolf, welches sich direkt an der B 77 zwischen Itzehoe und Hohenwestedt befindet und zur Gemeinde Hohenlockstedt gehört. Ca. 2004 wurde die militärische Nutzung des Heeresflugplatzes Hungriger Wolf aufgegeben und der Flugplatz wurde verstärkt einer zivilen Nutzung als Verkehrslandeplatz zugeführt. Weiterhin wurden große Teile des ehemaligen Flugplatzgeländes einer gewerblichen Nutzung zugeführt. Die Anbindung an die A23 befindet sich in ca. 8 km Entfernung in südwestlicher Richtung in Itzehoe.
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